Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit bündelt die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und erweitert diese zugleich massiv.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 gilt die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Ihr Vorteil: Sie benötigen für Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Gewerbekälte, Warmwasser und die Systemsteuerung nur einen einzigen Ansprechpartner, der Ihnen von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im laufenden Betrieb der Systeme kompetent zur Seite steht.
Luft-Luft-Wärmepumpen sind mit der BEG förderfähig
Neu ist, dass auch Luft-Luft Wärmepumpen in das Förderprogramm aufgenommen wurden. Davon profitieren Sie sowohl im Bereich der Nichtwohngebäude als auch im Bereich der Wohngebäude.
Erweiterung der Palette der förderfähigen Geräte
Bei Wohngebäuden werden neben Luft-Wasser-Wärmepumpen ab jetzt auch Luft-Luft-Wärmepumpen gefördert.
Im Nichtwohnbereich umschließt das Förderprogramm Lüftungsgeräte und Klimaanlagen, Kaltwassersätze, sowie ebenfalls Luft-Luft-Wärmepumpen.
Freistellung vom EU-Beihilferecht
Um Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien vor allem auch in Nichtwohngebäuden zu forcieren, hat das Wirtschaftsministerium die BEG beihilfefrei gestellt. Damit unterliegen Förderungen im gewerblichen Bereich nicht länger dem EU-Beihilferecht und der De-minimis Regelung. Davon profitieren vor allem große Unternehmen mit mehreren Unternehmensbeteiligungen, Einzelhändler und Filialisten.
Satte Förderung bei Gerätemodernisierung und –tausch
Die Höhe der förderfähigen Kosten beträgt bei Wohngebäuden 60.000 € pro Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden 1.000 € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Millionen €. Neu ist auch eine Förderung bis zu 50 % für Wärmepumpen in Wohngebäuden, wenn der Einbau Teil eines längerfristigen individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist.
Bedingung für die Förderung von Bestandsgebäuden ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige 5 Jahre zurückliegen.
Einfache Antragstellung
Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen können Sie ab sofort beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Beantragung wird fortan deutlich einfacher, indem pro Gebäude nur noch ein Förderantrag für alle gewünschten Geräte gestellt werden muss. Bitte beachten Sie, dass der Förderantrag immer vor dem Vertragsabschluss bzw. der Auftragserteilung an den Anlagenbauer (Vertragsabschluss) online zu stellen ist.
Einbindung eines Energieeffizienz-Experten
Damit Sie die Förderung für Lüftungsgeräte oder Maßnahmen bei der Gebäudeklimatisierung erhalten, ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten notwendig. Dieser wird zusätzlich gefördert. Bei der Förderung von Wärmepumpen ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten optional, aber empfehlenswert.
Schrittweise Umsetzung
Die neue Förderrichtlinie wird schrittweise umgesetzt:
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 werden die bestehenden Förderprogramme KfW-Effizienzhaus in die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) überführt und erweitert.
BAFA-Antrag richtig ausfüllen: So geht’s
Sie wollen bei der Modernisierung Ihres Gebäudes profitieren und sich als Privatperson oder Unternehmen Ihre BAFA-Förderung sichern? Dann gilt es den BAFA-Antrag richtig auszufüllen! Das ist weitaus leichter, als Sie vielleicht denken: Denn der Prozess ist einfach und sehr transparent.
Wir helfen gerne:
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hier geht es zum erwähnten BAFA-Antragsformular: